Allgemeine Geschäftsbedingungen der Best of Bakery GmbH
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Mit der ersten Bestellung nach Erhalt dieser Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde diese als verbindliche Regelung der Geschäftsbeziehung an und verzichtet auf die Anwendung eigener Verkaufsbedingungen.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen technischer Art sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sie dienen nur der Orientierung des Bestellers.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.
3. Bestellt der Unternehmer die Ware auf elektronischem Wege, wird die Verpflichtung zur Bestätigung der Bestellung gemäß § 312 e I BGB ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer vorgenannten Pflicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware herauszuverlangen.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Werden von uns Rechte aus
dem Eigentumsvorbehalt geltend gemacht, hat der Kunde uns gegenüber die Abnehmer der weiterveräußerten Ware sowie die Höhe der hieraus folgenden Forderung offen zu legen.
5. Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind wir unwiderruflich berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu betreten.
§ 4 Vergütung
1. Unsere im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass keine Änderungen an dem Angebot vorgenommen worden sind. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten frei Haus Deutschland, wenn im Angebot keine andere Regelung getroffen wurde.
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Selbst eine Geltendmachung von Mängeln oder Minderungen berührt nicht die Fälligkeit der übrigen Kaufpreiszahlung. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5,5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
4. Praktizierte oder vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen.
5. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages – zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen – berechtigt, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten und sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht. Wir sind berechtigt, Teillieferungen als besondere Geschäfte abzurechnen. Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt oder treten beim Käufer andere Ereignisse ein, die dessen Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden uns solche vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes weitere Lieferungen aus dem selben rechtlichen Verhältnis bis zur Tilgung der hieraus offenen Forderungen von Vorauszahlungen abhängig machen und/oder nach vergeblicher Mahnung mit Nachfristsetzung, ohne dass es einer Ablehnungsandrohung bedarf, die Restmenge ganz oder teilweise streichen und/oder von bestehenden Verträgen zurücktreten. Hieraus entstehen dem Käufer keine Rechte.
§ 5 Gefahrenübergang und Lieferung
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen, auf den Käufer über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.
3. Lieferzeitangaben werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Überschreiten der vereinbarten Lieferzeit sind Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Vertragsverletzung des Bestellers ausgeschlossen. Die angegebene Lieferzeit gilt nur annähernd. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch unvorhergesehene oder unverschuldete Ereignisse gehindert – z.B. höhere Gewalt, Störung der Fabrikation, der Versendung oder des Transporteurs – verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
4. Transport- und sonstige Verpackungen im Sinne der VerpackV werden nicht zurückgenommen.
§ 6 Gewährleistung
1. Wir bestätigen, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung, Deklaration und Warenspezifikation den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu prüfen. Beanstandungen jeglicher Art sind unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens innerhalb von 2 Tagen, in schriftlicher Form zu rügen. Die Gewährleistung entfällt, soweit diese Frist nicht eingehalten wird. Bis zur Nachprüfung ist die Ware sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen ohne vorherige Absprache sowie unserem Einverständnis können nicht angenommen werden. Beanstandungen hinsichtlich der Menge sind unverzüglich durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware.
5. Soweit wir nicht Hersteller der gelieferten Ware sind, können Ansprüche auf Gewährleistung gegen uns nur in dem Umfang geltend gemacht werden, in dem der Hersteller uns gegenüber haftet.
6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Einen Schadensersatzspruch, gleich aus welchem Rechtsgrunde, kann der Kunde nur im Falle mindestens grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unseres Erfüllungsgehilfen geltend machen.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 8 Uhrheberrechtsklausel
1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, auch sofern sie in Angeboten enthalten sind behalten wir uns die Eigentums-und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Sämtliche von uns entwickelten Produkte nebst deren Planung und Funktionsabläufe stehen in unserem ausschließlich geistigen Eigentum und Urheberrecht. Ein Nachbau oder die unbefugte Weitergabe an Dritte und der missbräuchlichen Nutzung unserer Urheberrechte ist dem Abnehmer nicht erlaubt.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Ganderkesee.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es kommt auf alle vertraglichen, außer- sowie nichtvertraglichen Ansprüche zur Anwendung.
3. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. Änderungen einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn diese Änderungen dem Kunden zugeschickt werden und der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen der Verwendung schriftlich widerspricht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.